Oft gestellte Fragen

Was muss ich nach der Eisenabnahme beachten?

  • Die Eisenabnahme bedeutet für das Pferd eine enorme Umstellung. Durch die Eisen war die Durchblutung der Hufe auf bis zu 25% gesenkt, nun erhält der Huf seine Eigenbeweglichkeit zurück und die Durchblutung steigt über mehrere Tage auf 100% an. Deswegen darf und kann das Pferd in den zwei Wochen nach der Eisenabnahme nur das machen, wozu es selbst bereit ist. Ohne zusätzliche Belastung durch Sattelzeug und/oder Reiter. 

Wann kann ich mein Pferd barfuss wieder reiten?

  • Erfolgt eine Umstellung von Beschlag zu Barhuf dann ist die Nutzbarkeit vom Pferd abhängig. Vom Zustand und von der Beschaffenheit der Hufe. In diesem Fall werde ich Sie vor Ort dazu beraten. Steht das Pferd schon länger barhuf spricht nichts gegen das Reiten, solange das Pferd nicht fühlig läuft.

Kann ich zwischen den Bearbeitungsterminen selbst etwas an den Hufen machen?

  • Eine Bearbeitung zwischen den Terminen ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

Mein Pferd hat Strahlfäule. Was kann man dagegen tun?

  • Strahlfäule entsteht meistens durch zu enge, zugewachsene seitliche Strahlfurchen. Dadurch haben anaerobe Bakterien, die sich im Stallmist befinden, die Möglichkeit sich im Strahlhorn einzunisten und mit der Zeit das Strahlhorn zu zersetzen. Ist es schon so weit gekommen, nützen keine Strahlpflegemittel mehr um das Problem zu beheben, sondern nur noch eine vernünftige Hufbearbeitung, die die Hufzustände dauerhaft verbessert.

Muss ich damit rechnen, dass die Hufe im Bereich der Nagellöcher ausbrechen?

  • Manche beschlagenen Hufe sind im Seitenwandbereich derart perforiert, dass sich ein Ausbrechen der Hornwand leider nicht verhindern lässt. Das bedeutet aber nicht, dass es bei jedem Huf so sein muss. Hufwände, die noch relativ stabil sind, halten die Umstellung meist schadlos durch und über die Hufbearbeitung wird ein Ausbrechen weitestgehend verhindert.

Muss der Strahl eigentlich mittragen?

  • Bei einem Barhufpferd ist der Strahl so konzipiert, dass er zum mittragen geeignet ist. Allerdings gibt es Hufe, bei denen der Strahl mehr oder weniger verkümmert ist und somit nicht mehr bis zum Boden reicht. Häufig ist das bei steilen, hohen Hufen der Fall. Manchmal kann man das durch eine durchdachte Hufbearbeitung rückgängig machen. Der Strahl wirkt als Polster beim Auffußen und wirkt als „Rutschbremse“ auf glatten Untergründen. Für das Barhufpferd ist es immer von Vorteil, wenn der Strahl mitträgt.

Kann man den Bearbeitungsintervall von 5 Wochen verlängern auf 8 Wochen?

  • Die Bearbeitungsintervalle von 5 Wochen basieren auf Erfahrungswerten. Die huforthopädische Bearbeitung verhilft in erster Linie Hufen, die „aus der Form“ geraten sind, durch Korrekturmaßnahmen eine tragfähige, für das Pferd individuell-optimale Hufform wiederherzustellen. Nach 5 Wochen ist die erarbeitete Korrektur durch Abrieb und Wachstum soweit schon wieder verschwunden, dass spätestens jetzt wieder eingegriffen werden muss. Nach einer weiteren Woche fängt der Huforthopäde bereits wieder bei „Null“ an und die Hufzustände werden nicht besser, sondern der Zustand wird im besten Falle nur erhalten. Bearbeitungsintervalle von 8 Wochen sind aus diesem Grund nicht möglich.

Wie kann ich die Hufe vor vermehrtem Abrieb schützen ohne Beschlag?

  • Generell besteht die Möglichkeit Hufschuhe als Abriebschutz zu verwenden. Mittlerweile sind diese in ihren Möglichkeiten auch schon so gut geworden, dass sie, gut angepasst, auch nicht mehr beim ersten Galopp fliegen gehen. Da die Hufschuhe genau passen müssen, kann ich hier keine Empfehlungen geben. Ich schaue mir die Hufe der Pferde genau an, messe sie aus und stehe dem Pferdebesitzer beratend zur Seite. Sprechen Sie mich einfach an.

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